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Garantiebedingungen

Garantiebedingungen für SandenVendo-Neugeräte

Automatenjungs GmbH
Morgenstraße 26
59423 Unna
Deutschland

Stand: 01.06.2026


1. Garantiegeber

Garantiegeber dieser freiwilligen Händlergarantie ist die:

Automatenjungs GmbH
Morgenstraße 26
59423 Unna
Deutschland

Diese Garantie wird ausschließlich durch die Automatenjungs GmbH gewährt.


2. Anwendungsbereich der Garantie

Diese Garantie gilt ausschließlich für über uns bezogene Neugeräte der Marke SandenVendo, bei denen

  • die Auftragsbestätigung,
  • die Rechnung und
  • die Lieferung

jeweils ab dem 01.06.2026 erfolgt sind.

Maßgeblich ist, dass alle drei Voraussetzungen erfüllt sind. Liegt eines der vorgenannten Daten vor dem 01.06.2026, findet diese freiwillige Händlergarantie keine Anwendung.

Die Garantie gilt nur für Geräte, die unmittelbar über die Automatenjungs GmbH bezogen wurden.

Diese Garantie gilt nicht für Reseller, Wiederverkäufer, Händlerkunden oder sonstige gewerbliche Abnehmer, mit denen gesonderte vertragliche Konditionen, Rahmenvereinbarungen, Händlerverträge, Servicevereinbarungen oder individuelle Garantie- und Gewährleistungsregelungen bestehen.

Für diese Kunden gelten ausschließlich die jeweils individuell vereinbarten vertraglichen Regelungen. Diese Garantiebedingungen finden auf solche Vertragsverhältnisse keine Anwendung, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.


3. Gesetzliche Rechte des Kunden

Diese Garantie ist eine freiwillige zusätzliche Leistung der Automatenjungs GmbH.

Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Mängeln, insbesondere Gewährleistungsrechte, bleiben durch diese Garantie unberührt. Die Garantie schränkt diese gesetzlichen Rechte nicht ein und ersetzt sie nicht.

Die Inanspruchnahme der gesetzlichen Mängelrechte ist unentgeltlich.

Gegenüber Unternehmern gilt eine gesetzliche Gewährleistungsfrist von 12 Monaten nur dann, soweit dies im jeweiligen Vertrag oder in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam vereinbart wurde.

Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Mängelrechte und gesetzlichen Fristen uneingeschränkt.


4. Garantiedauer und Garantiebeginn

Die freiwillige Garantie beträgt 24 Monate.

Die Garantiezeit beginnt mit dem tatsächlichen Lieferdatum des Geräts. Maßgeblich ist das Lieferdatum gemäß Lieferschein, Versandnachweis, Übergabeprotokoll oder einem vergleichbaren Lieferbeleg.

Voraussetzung für den Garantiebeginn ist, dass Auftragsbestätigung, Rechnung und Lieferung jeweils ab dem 01.06.2026 erfolgt sind.

Garantieleistungen führen nicht zu einer Verlängerung oder einem Neubeginn der Garantiezeit, es sei denn, dies wird von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt.


5. Inhalt der Garantie

Die Garantie umfasst Material- und Herstellungsfehler am gelieferten SandenVendo-Neugerät, die während der Garantiezeit auftreten.

Ein Garantiefall liegt nur vor, wenn der Mangel nicht auf Verschleiß, unsachgemäße Nutzung, fehlende oder nicht fachgerechte Wartung, äußere Einwirkungen, Bedienungsfehler, unsachgemäße Aufstellung oder Eingriffe Dritter zurückzuführen ist.

Im berechtigten Garantiefall leisten wir nach unserer Wahl:

a) Reparatur des eingesandten Geräts,
b) Reparatur des eingesandten Bauteils,
c) Austausch des mangelhaften Bauteils,
d) Lieferung eines gleichwertigen Ersatzteils,
e) Austausch des Geräts gegen ein technisch gleichwertiges Gerät, sofern eine Reparatur technisch oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist.

Ein Anspruch auf eine bestimmte Art der Garantieleistung besteht nicht.

Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.


6. Kein kostenloser Vor-Ort-Service

Die Garantie umfasst grundsätzlich keinen kostenlosen Vor-Ort-Service beim Kunden.

Der Kunde hat im Garantiefall nach vorheriger Abstimmung mit uns entweder das betroffene Bauteil oder, falls erforderlich, den vollständigen Automaten an die von uns benannte Adresse einzusenden oder anzuliefern.

Ein Vor-Ort-Service kann auf Wunsch des Kunden gesondert beauftragt werden. Dieser Vor-Ort-Service ist nicht Bestandteil der kostenlosen Garantie und wird gegen gesonderte Vergütung berechnet.

Zum kostenpflichtigen Vor-Ort-Service können insbesondere gehören:

  • Anfahrtskosten,
  • Arbeitszeit vor Ort,
  • Diagnose- und Prüfkosten,
  • Aus- und Einbauarbeiten,
  • Wartezeiten,
  • zusätzliche Materialkosten, soweit diese nicht von der Garantie umfasst sind.

Die Durchführung eines Vor-Ort-Service setzt eine vorherige Terminvereinbarung voraus und steht unter dem Vorbehalt unserer Verfügbarkeit.

Ein Anspruch auf Vor-Ort-Service besteht nicht.


7. Einsendung und Transport

Vor jeder Einsendung ist der Garantiefall schriftlich bei uns anzumelden.

Der Kunde erhält anschließend Informationen zum weiteren Ablauf und zur Frage, ob ein einzelnes Bauteil oder der vollständige Automat einzusenden ist.

Die Einsendung hat fachgerecht verpackt und transportsicher zu erfolgen.

Schäden, die durch unsachgemäße Verpackung, Verladung, Versand oder Transport entstehen, sind von der Garantie ausgeschlossen.

Die Kosten und das Risiko der Einsendung trägt der Kunde.

Die Rücksendung innerhalb Deutschlands erfolgt im berechtigten Garantiefall auf unsere Kosten.

Bei unberechtigten Garantieeinsendungen können Prüf-, Bearbeitungs-, Verpackungs- und Versandkosten berechnet werden.


8. Ausgeschlossene Teile und Systeme

Von der Garantie ausgeschlossen sind Teile und Systeme, die typischerweise einem nutzungsbedingten Verschleiß, mechanischer Beanspruchung, Verschmutzung, Bargeldverarbeitung, Identifikationsverarbeitung oder elektronischer Fremdanbindung unterliegen.

Ausgeschlossen sind insbesondere:

  • Münzwechsler,
  • Münzprüfer,
  • sonstige Münzverarbeitungssysteme,
  • Banknotenleser,
  • Banknotenprüfer,
  • sonstige Scheinsysteme,
  • Kartenzahlungssysteme,
  • Telemetriesysteme,
  • bargeldlose Zahlungssysteme,
  • Altersprüfsysteme,
  • Identifikationsmodule,
  • Schlösser,
  • Scharniere,
  • Dichtungen,
  • Taster,
  • Leuchtmittel,
  • Displayabdeckungen,
  • Aufkleber,
  • vergleichbare Verschleiß-, Bedien- und Anbauteile.

Ebenfalls ausgeschlossen sind Verbrauchsmaterialien, Füllprodukte, Zubehörteile sowie Software-, Programmier-, Konfigurations- oder Freischaltungsleistungen, soweit diese nicht ausdrücklich schriftlich als Garantiebestandteil bestätigt wurden.


9. Wartung als Voraussetzung der Garantie

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantie ist, dass das Gerät bestimmungsgemäß betrieben und regelmäßig fachgerecht gewartet wird.

Der Kunde ist verpflichtet, spätestens nach jeweils 12 Monaten ab Lieferung eine Wartung durch einen geeigneten Fachbetrieb durchführen zu lassen und diese Wartung nachvollziehbar zu dokumentieren.

Der Wartungsnachweis muss auf Verlangen vorgelegt werden.

Der Wartungsnachweis soll mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Gerätetyp,
  • Seriennummer,
  • Standort des Geräts,
  • Datum der Wartung,
  • Name und Anschrift des ausführenden Fachbetriebs,
  • Beschreibung der durchgeführten Wartungsarbeiten,
  • verwendete Ersatzteile, soweit zutreffend.

Wird der erforderliche Wartungsnachweis nicht erbracht, kann die Garantieleistung abgelehnt werden, soweit der geltend gemachte Mangel mit fehlender, verspäteter oder nicht fachgerechter Wartung in Zusammenhang stehen kann.


10. Weitere Ausschlussgründe

Die Garantie gilt nicht bei Mängeln oder Schäden, die verursacht wurden durch:

a) unsachgemäße Aufstellung, Installation oder Inbetriebnahme,
b) Betrieb außerhalb der Herstellervorgaben,
c) fehlende, verspätete oder nicht fachgerechte Wartung,
d) nicht autorisierte Umbauten, Reparaturen oder Eingriffe,
e) Verwendung ungeeigneter Ersatzteile,
f) falsche Befüllung oder ungeeignete Produkte,
g) Fremdkörper im Gerät,
h) Verschmutzung, Verklebung, Verkalkung oder Verstopfung,
i) mangelhafte Stromversorgung, Überspannung, Unterspannung oder Kurzschluss,
j) Feuchtigkeit, Wasser, Frost, Hitze, Staub, Schädlinge oder chemische Einflüsse,
k) Vandalismus, Diebstahlversuch, Manipulation oder äußere Gewalt,
l) Bedienungsfehler oder Missachtung der Bedienungs-, Wartungs- oder Aufstellhinweise,
m) normale Abnutzung, optische Gebrauchsspuren oder altersbedingte Veränderungen.

Die Garantie gilt ebenfalls nicht, wenn Seriennummern, Typenschilder oder sonstige Identifikationsmerkmale entfernt, verändert oder unleserlich gemacht wurden.


11. Ausschluss von Folgeschäden

Die Garantie beschränkt sich auf die in diesen Garantiebedingungen genannten Reparatur- oder Austauschleistungen.

Nicht von der Garantie umfasst sind mittelbare Schäden, Folgeschäden oder wirtschaftliche Nachteile, die durch einen Ausfall, eine Störung oder eine eingeschränkte Nutzbarkeit des Geräts entstehen.

Ausgeschlossen sind insbesondere:

  • Umsatzausfall,
  • entgangener Gewinn,
  • Nutzungsausfall,
  • Betriebsunterbrechung,
  • Standzeiten,
  • Kosten für Ersatzgeräte,
  • Kosten für Ersatzbeschaffung,
  • Vertragsstrafen,
  • Ansprüche Dritter,
  • Aus- und Einbaukosten, soweit kein gesonderter Auftrag besteht,
  • Fahrt- und Anfahrtskosten, soweit kein gesonderter Auftrag besteht,
  • Warenverlust,
  • Produktverlust,
  • Füllgutverlust,
  • Verderb von Waren, Lebensmitteln oder Getränken,
  • Schäden durch ausgefallene oder eingeschränkte Kühlung,
  • Kosten für Reinigung, Entsorgung oder Wiederbefüllung.

Insbesondere übernimmt die Automatenjungs GmbH im Rahmen dieser Garantie keine Haftung für verderbliche Ware, Lebensmittel, Getränke oder sonstige Füllprodukte, die infolge eines Geräteausfalls, eines Kühlungsausfalls, einer Temperaturabweichung oder einer sonstigen Funktionsstörung beschädigt werden oder verderben.

Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, geeignete Maßnahmen zur Schadensvermeidung und Schadensminderung zu treffen. Hierzu gehören insbesondere regelmäßige Kontrollen, Temperaturüberwachung, rechtzeitige Entnahme gefährdeter Ware und sonstige zumutbare Sicherungsmaßnahmen.

Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt. Der Ausschluss gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen, in denen eine Haftung gesetzlich nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden darf.


12. Ablauf im Garantiefall

Der Kunde hat einen möglichen Garantiefall unverzüglich nach Feststellung des Mangels schriftlich bei uns anzuzeigen.

Die Anzeige soll enthalten:

  • Name und Anschrift des Kunden,
  • Rechnungsnummer oder Kaufbeleg,
  • Auftragsbestätigungsnummer, soweit vorhanden,
  • Gerätetyp,
  • Seriennummer,
  • Lieferdatum,
  • genaue Fehlerbeschreibung,
  • Fotos oder Videos des Mangels, soweit möglich,
  • Wartungsnachweise, soweit erforderlich.

Nach Eingang der Meldung prüfen wir den Vorgang und teilen dem Kunden den weiteren Ablauf mit.

Wir können vorab weitere Informationen, Unterlagen, Fotos, Videos oder Nachweise anfordern, soweit dies zur Prüfung des Garantiefalls erforderlich ist.

Ohne vorherige Abstimmung eingesandte Geräte oder Bauteile können zurückgewiesen werden.


13. Prüfung unberechtigter Garantieansprüche

Stellt sich bei der Prüfung heraus, dass kein Garantiefall vorliegt, insbesondere weil ein Ausschlussgrund vorliegt, der Fehler nicht reproduzierbar ist, ein Verschleißteil betroffen ist oder erforderliche Wartungsnachweise fehlen, informieren wir den Kunden vor Durchführung kostenpflichtiger Arbeiten.

In diesem Fall können wir dem Kunden ein kostenpflichtiges Reparaturangebot unterbreiten.

Lehnt der Kunde dieses Angebot ab, erfolgt die Rücksendung auf Kosten des Kunden.

Bereits entstandene Prüf-, Bearbeitungs-, Verpackungs- und Versandkosten können dem Kunden berechnet werden.


14. Kostenpflichtige Leistungen außerhalb der Garantie

Leistungen, die nicht von dieser Garantie umfasst sind, können auf Wunsch des Kunden kostenpflichtig erbracht werden.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Vor-Ort-Service,
  • Anfahrt,
  • Diagnose vor Ort,
  • Aus- und Einbauarbeiten,
  • Wartungsarbeiten,
  • Reinigungsarbeiten,
  • Arbeiten an Zahlungssystemen,
  • Arbeiten an Altersprüfsystemen,
  • Programmier- und Konfigurationsarbeiten,
  • Reparaturen von Verschleißteilen,
  • Reparaturen aufgrund unsachgemäßer Nutzung,
  • Reparaturen aufgrund äußerer Einwirkungen.

Kostenpflichtige Leistungen erfolgen nur nach gesonderter Beauftragung oder Freigabe durch den Kunden.


15. Räumlicher Geltungsbereich

Diese Garantie gilt für Geräte, die innerhalb der Bundesrepublik Deutschland betrieben werden.

Ein Betrieb außerhalb Deutschlands bedarf für die Garantieabwicklung unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.

Transport-, Versand-, Zoll-, Export-, Import- oder Auslandskosten sind nicht Bestandteil dieser Garantie.


16. Übertragbarkeit

Die Garantie gilt zugunsten des Erstkäufers.

Eine Übertragung auf Dritte ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung möglich.


17. Verhältnis zu Herstellergarantien

Etwaige Herstellergarantien von SandenVendo bestehen, soweit sie vom Hersteller gewährt werden, unabhängig von dieser freiwilligen Händlergarantie.

Ansprüche aus einer Herstellergarantie sind nach den jeweiligen Garantiebedingungen des Herstellers geltend zu machen.

Diese freiwillige Händlergarantie der Automatenjungs GmbH begründet keine weitergehenden Ansprüche gegen SandenVendo oder andere Hersteller, Lieferanten oder Dienstleister.


18. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Ist der Kunde Unternehmer, Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Automatenjungs GmbH.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Garantiebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.